AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Bedingungen für die Ausführung der Montage von Überdachungen

2. Bedingungen für die Ausführung der Montage von Garagentoren
3. Bedingungen für die Ausführung der Montage von Haustüren
4. Bedingungen für die Lieferung von Waren ohne Montage

5. Lieferung

6. Eigentumsvorbehalt

7. Haftung


1. Bedingungen für die Ausführung der Montage von Überdachungen:

Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin auch die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind.
Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Die Firma TMT Profi GbR übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden oder an oder im Gebäude gelegen Gegenständen, die ihm nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von dem Käufer bekannt gemacht worden sind. 
Die Elemente werden von uns mit größter Sorgfalt montiert und abgedichtet. Für Schäden die trotz vorsichtiger Montage an Wandanschlüssen entstehen, können wir keine Haftung übernehmen.
Die Wiederherstellung von Pflaster und/oder anderen Bodenbelägen und Wandanschlüssen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Käufer. Soweit Zusatzarbeiten erforderlich werden, können diese auf Bestellung des Käufers von uns oder einer von diesem beauftragten Montagefirma gegen gesonderte Berechnung der anfallenden Lohn- und Materialkosten durch diesen bzw. die Montagefirma mit ausgeführt werden. Soweit die Montagefirma durch den Käufer beauftragt wird, entsteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem Käufer und der mit der Durchführung der zusätzlichen Arbeiten beauftragten Montagefirma.
Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat die Firma TMT Profi GbR nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; für leichte Fahrlässigkeit haben wir insofern nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.

Die Anzahl der Pfosten des Terrassendachs wird ausschließlich durch die Statik bestimmt. Sollte die Anzahl der Pfosten bedingt durch die Statik von der Anzahl der Pfosten im Auftrag abweichen, so wird die Anzahl der Pfosten gemäß Statik verbaut. Dies begründet kein Recht des Kunden auf Mängelrüge oder Rücktritt vom Vertrag, ebenso wenig wie ein Recht auf Minderung des Kaufpreises.
Der Käufer muss keinen Urlaub für die Montage nehmen. Sollte der Käufer dies tun, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass dies allein seine Entscheidung ist und für die Montage absolut unnötig ist. Dementsprechend werden für verschobene Montagetermine, gleich aus welchem Grund, auch keinerlei Rückvergütungen oder Schadenersatz für aufgewendeten Urlaub o. ä. erstattet.
Terrassenmöbel, Blumenkübel und ähnliches Zubehör ist vom Käufer von der Baustelle zu entfernen. Sollte dies nicht der Fall sein, übernimmt die Firma TMT Profi keinerlei Haftung für entsprechende Beschädigungen. Hecken- und Baumschnitt muss so ausgeführt sein, dass die Baustelle frei zugänglich ist, ansonsten wird entweder die Montage abgebrochen und eine Fehlmontage berechnet, oder die entsprechenden Hecken- und Baumschnitte durch den Lieferanten ausgeführt und dem Käufer mit Stundenlohn berechnet.
Die Glasstärke (8/10mm) wird ausschließlich durch uns und/oder durch gesetzliche und statische Vorgaben definiert. Eine anders verbaute Glasstärke im Produkt als im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben ist kein Mangel und berechtigt auch nicht zur Minderung und/oder Einbehaltung von Zahlungen, da immer die gesetzlichen und statischen Vorgaben eingehalten werden müssen.
Der Anschluss von elektrischen Anlagen und/oder die Fertigstellung des Bodenbelages bzw. Anpflasterung von Pfosten ist ein anderes Gewerk als das der Firma TMT Profi GbR und darf daher nicht ausgeführt werden. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beauftragen. Ebenso wenig wird der Aushub durch die Firma erstellten Fundamenten entsorgt, dies ist ebenfalls bauseits zu erledigen. Aus technischen Gründen können dimmbare LED’s nach dem Ausschalten weiter glimmen, dies ist technisch bei den aufgrund der Größe verwendeten Bauteilen anders nicht lösbar und stellt weder einen Mangel noch einen Reklamationsgrund dar.
Können Montagen wetterbedingt nicht durchgeführt werden (Frost bei Fundamentsetzung, etc.), besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Montage wird dann sobald das Wetter es zulässt durch unsere Firma ausgeführt, zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitiger Montagen, die wetterbedingt nicht durchgeführt werden konnten. Der Firma TMT Profi GbR ist ein entsprechender Zeitpuffer zu gewähren.
Nachträgliche Änderungen nach Auftragserteilung (wie z.B. andere Blenden, andere Farbe, andere Größen, andere Eindeckung) sind nicht möglich.

Allgemein

Aus Sicherheitsgründen ist es von Vorteil, Schneefänger auf dem Dach des Hauses zu montieren, da eine zu große Schneelast Materialschäden an Ihrer Überdachung verursachen kann.
Zum Aufmass fahren wir max. 50 km Entfernung von Freudenstadt. Sie haben jedoch die Möglichkeit uns Fotos Ihrer Terrasse zu übermitteln und sich auch gerne Tel. oder per E-Mail beraten zu lassen.
Farbabweichung gegenüber RAL bzw. Farbmuster sind nach den Farbtontoleranzen der VdL Richtlinien zulässig.
Bei Punktfehlern ist der maximal zulässige Durchmesser kleiner / gleich 1mm. 10 Punktfehler kleiner 1mm/m³ oder ldf Meter sind zulässig.

 
2. Bedingungen für die Ausführung der Montage von Garagentoren

Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin auch die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Die Garage ist für die Montage freizuräumen. Geschieht dies nicht wird das Freiräumen durch die Monteure, dem Käufer mit Stundenlohn berechnet.
Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Die Firma TMT Profi GbR übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden oder an / im Gebäude gelegen Gegenständen, die ihm nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von dem Käufer bekannt gemacht worden sind. 
Die Elemente werden von uns mit größter Sorgfalt (demontiert) montiert. Für Schäden die trotz vorsichtiger Montage an Wandanschlüssen entstehen, können wir keine Haftung übernehmen.
Die Wiederherstellung von Pflaster und/oder anderen Bodenbelägen und Wandanschlüssen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Käufer. Soweit Zusatzarbeiten erforderlich werden, können diese auf Bestellung des Käufers von uns oder einer von diesem beauftragten Montagefirma gegen gesonderte Berechnung der anfallenden Lohn- und Materialkosten durch diesen bzw. die Montagefirma mit ausgeführt werden. Soweit die Montagefirma durch den Käufer beauftragt wird, entsteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem Käufer und der mit der Durchführung der zusätzlichen Arbeiten beauftragten Montagefirma.
Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat die Firma TMT Profi GbR nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; für leichte Fahrlässigkeit haben wir insofern nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.

Der Käufer muss keinen Urlaub für die Montage nehmen. Sollte der Käufer dies tun, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass dies allein seine Entscheidung ist und für die Montage absolut unnötig ist. Dementsprechend werden für verschobene Montagetermine, gleich aus welchem Grund, auch keinerlei Rückvergütungen oder Schadenersatz für aufgewendeten Urlaub o. ä. erstattet.
Fahrräder, Kisten und ähnliches Zubehör ist vom Käufer aus der Garage zu entfernen. Sollte dies nicht der Fall sein, übernimmt die Firma TMT Profi keinerlei Haftung für entsprechende Beschädigungen. 
Der Anschluss von elektrischen Anlagen und/oder die Fertigstellung des Bodenbelages bzw. Anpflasterung zur Garage ist ein anderes Gewerk als das der Firma TMT Profi GbR und darf daher nicht ausgeführt werden. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beauftragen. 
Können Montagen wetterbedingt nicht durchgeführt werden (Frost bei Anbringung der Bodenleiste, etc.), besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Montage wird dann sobald das Wetter es zulässt durch unsere Firma ausgeführt, zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitiger Montagen, die wetterbedingt nicht durchgeführt werden konnten. Der Firma TMT Profi GbR ist ein entsprechender Zeitpuffer zu gewähren.
Nachträgliche Änderungen nach Auftragserteilung (wie z.B. andere Blenden, andere Farbe, andere Größen, andere Oberfläche) sind nicht möglich.



3. Bedingungen für die Ausführung der Montage von Haustüren

Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin auch die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Der Eingangsbereich (innen und außen) ist für die Montage freizuräumen. Geschieht dies nicht wird das Freiräumen durch die Monteure, dem Käufer mit Stundenlohn berechnet.
Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Die Firma TMT Profi GbR übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden oder an / im Gebäude gelegen Gegenständen, die ihm nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von dem Käufer bekannt gemacht worden sind. 
Die Fensterelemente werden von uns mit größter Sorgfalt (demontiert) montiert und abgedichtet. Für Schäden die trotz vorsichtiger Montage an Wandanschlüssen entstehen, können wir keine Haftung übernehmen.
Die Wiederherstellung von Pflaster und/oder anderen Bodenbelägen und Wandanschlüssen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Käufer. Soweit Zusatzarbeiten erforderlich werden, können diese auf Bestellung des Käufers von uns oder einer von diesem beauftragten Montagefirma gegen gesonderte Berechnung der anfallenden Lohn- und Materialkosten durch diesen bzw. die Montagefirma mit ausgeführt werden. Soweit die Montagefirma durch den Käufer beauftragt wird, entsteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem Käufer und der mit der Durchführung der zusätzlichen Arbeiten beauftragten Montagefirma.
Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat die Firma TMT Profi GbR nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; für leichte Fahrlässigkeit haben wir insofern nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.

Der Käufer muss keinen Urlaub für die Montage nehmen. Sollte der Käufer dies tun, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass dies allein seine Entscheidung ist und für die Montage absolut unnötig ist. Dementsprechend werden für verschobene Montagetermine, gleich aus welchem Grund, auch keinerlei Rückvergütungen oder Schadenersatz für aufgewendeten Urlaub o. ä. erstattet.
Möbel, Kübelpflanzen und ähnliches Zubehör ist vom Käufer aus dem Eingangsbereich zu entfernen. Sollte dies nicht der Fall sein, übernimmt die Firma TMT Profi keinerlei Haftung für entsprechende Beschädigungen. 
Der Anschluss von elektrischen Anlagen und/oder die Fertigstellung des Bodenbelages bzw. Anpflasterung zur Haustür ist ein anderes Gewerk als das der Firma TMT Profi GbR und darf daher nicht ausgeführt werden. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beauftragen. 
Können Montagen wetterbedingt nicht durchgeführt werden (Frost bei Anbringung der Bodenleiste, etc.), besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Montage wird dann sobald das Wetter es zulässt durch unsere Firma ausgeführt, zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitiger Montagen, die wetterbedingt nicht durchgeführt werden konnten. Der Firma TMT Profi GbR ist ein entsprechender Zeitpuffer zu gewähren.
Nachträgliche Änderungen nach Auftragserteilung (wie z.B. andere Blenden, andere Farbe, andere Größen, andere Oberfläche) sind nicht möglich.


4. Bedingungen für die Lieferung von Waren ohne Montage 

4.1 Die Firma TMT Profi übernimmt ausdrücklich keine Garantie für fehlerhafte, nicht professionell durchgeführte Montagen von unseren Produkten durch Fremdfirmen. Eine Gewährleistung bzw. gesetzliche Garantie besteht nur wenn die Montage von unserem geschulten Personal durchgeführt und vom Käufer abgenommen wird.

4.2       Lieferung frei Haus: bedeutet das Ihre bestellten Waren von uns zu Ihnen nach Hause geliefert werden.

4.3       Lieferung direkt an den Kunden: bedeutet das die Ware durch ein Transportunternehmen angeliefert wird und die Ware vom Käufer entladen und auf etwaige Mängel überprüft werden muss. Für unsachgemäße Entladung können wir keine Haftung übernehmen.
Auch Schäden an der Ware die dem Transporteur nicht sofort angezeigt werden können nicht im nachhinein reklamiert werden.

4.4  Abholung ab Lager: bedeutet das Ihre bestellte Ware direkt an unserem Lager nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden kann. Wir helfen bei der Beladung. Die Ware wird an den Käufer gegen Unterschrift übergeben. Für Mängel die danach angezeigt werden, übernehmen wir keine Haftung.

5. Lieferung



5.1           Angegebene Liefertermine stellen eine unverbindliche Schätzung dar.

Dies gilt insbesondere für die voraussichtlichen Liefertermine in der Auftragsbestätigung.

Durch nachträgliche Änderungen verschieben sich vereinbarte Liefertermine je nach Umfang der Änderungswünsche um einen angemessenen Zeitraum.


5.2          Im Falle höherer Gewalt und sonstiger bei uns oder einem Vorlieferanten eintretender und von uns nicht zu vertretender Umstände sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Sofern diese Lieferverzögerung länger als vier Monate andauert ist der Besteller berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die vorgenannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich die Lieferzeit aus den vorgenannten Gründen oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Schon erfolgte Teillieferungen, zu denen wir grundsätzlich berechtigt sind, gelten als selbständiges Geschäft; wegen der noch ausstehenden Mengen darf die Bezahlung der erfolgten Teillieferungen nicht verweigert werden.


5.3          Ist ein Liefertermin ausdrücklich vereinbart und wird dieser vom Besteller hinausgeschoben, so haben wir das Recht, Bezahlung in Höhe des Rechnungsbetrages der bereits fertiggestellten Leistung bzw. der bereitgestellten Waren zu verlangen.


5.4          Wir haften bei Lieferungsverzögerungen nur für eigenes Verschulden sowie das unserer Erfüllungsgehilfen.



6. Eigentumsvorbehalt

6.1     Gegenüber Verbrauchern behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten bzw. montierten Ware vor. 
 
6.2          Gegenüber Unternehmern behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten bzw. montierten Ware vor. 

6.3     Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an den Verkäufer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. 


7. Haftung

Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt: 

6.1       Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, - bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, - aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, - aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. 

6.2       Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 

6.3       Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. 

6.4  Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. 
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